Sperrfristverkürzung

Eine Führerschein-Sperrfrist ist sehr ärgerlich, besonders wenn sie einen langen Zeitraum umfasst oder man beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist. In solchen Fällen sollten Sie versuchen, möglichst schnell eine Sperrfristverkürzung zu bewirken.

Wenn eine Führerschein-Sperrfrist gegen Sie ausgesprochen wurde, sollten Sie mit Ihrem Anwalt, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht über die Sperrfristverkürzung sprechen. Die Möglichkeit zur Sperrfristverkürzung wird dann geprüft.

Oft ist eine Sperrfristverkürzung möglich, wenn geeignete Schulungs-/ oder Beratungsmaßnahmen nachgewiesen werden. Ich biete Ihnen diese Beratung an. Sie können Ihre Führerschein-Sperrfrist dadurch möglicherweise um bis zu 3 Monaten verkürzen.

Auch hierbei werde ich mit Ihnen ein erstes klärendes Gespräch führen. Danach werde ich Ihnen eine Maßnahme für Ihre persönliche Situation empfehlen. Gleichzeitig können Sie von mir erfahren, ob Ihnen die Fahrerlaubnis möglicherweise nach Ablauf der Sperrfrist auch ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wiedererteilt werden kann.