Anfang Mai 2014, mit der Punktereform, kam das »Fahreignungsseminar«. Es besteht aus einer »Verkehrspädagogischen Teilmaßnahme«, die bei einem Fahrlehrer absolviert wird und einer »Verkehrspsychologischen Teilmaßnahme« beim Verkehrspsychologen. Durch das Absolvieren beider Teile kann ein Punkt im »Fahreignungsregister« abgebaut werden - wenn man insgesamt höchstens fünf Punkte hat.
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme besteht aus zwei Modulen zu je 90 Minuten. Im Vordergrund stehen die Vermittlung von Kenntnissen zum Risikoverhalten, die Verbesserung der Gefahrenerkennung und die Entwicklung von Verhaltensvarianten.
Die verkehrspsychologische Teilmaßnahme – also mein Anteil – besteht aus zwei Sitzungen zu je 75 Minuten. Hier werden Zusammenhänge zwischen auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen des ungünstigen Verkehrsverhaltens aufgezeigt. Es geht darum eigenes Verhalten besser reflektieren zu können und eine Veränderungsbereitschaft zu erzeugen.
Ziel des Fahreignungsseminars ist es, Auffälligkeiten im Straßenverkehr künftig zu reduzieren, am besten ganz vermeidenzu können.
Die Preise variieren hier, da von den einzelnen Fahrschulen unterschiedliche Preise erhoben werden.
Der Anteil der »Verkehrspsychologischen Teilmaßnahme«, also mein Anteil als Psychologin ist gleichbleibend niedrig. Gegebenenfalls können individuelle Zahlungsbedingungen besprochen werden.