Wann müssen Sie Abstinenznachweise erbringen?
Alkohol
Bei diagnostizierter Alkoholabhängigkeit oder wenn Sie nicht dauerhaft in der Lage sind, mit Alkohol kontrolliert umzugehen.
Drogen
Bei diagnostizierter Drogenabhängigkeit oder bei fortgeschrittener Drogenproblematik. Ebenso bei Drogengefährdung ohne Anzeichen einer fortgeschrittenen Drogenproblematik.
Kein Abstinenznachweis ist notwendig, wenn Sie in der Lage sind, kontrolliert mit Alkohol umzugehen oder Cannabis zukünftig »nur gelegentlich« konsumieren.
Sie haben Schwierigkeiten, sich einzuordnen? Ich helfe Ihnen durch eine fachlich qualifizierte Diagnostik, welche sich an den aktuell geltenden Beurteilungskriterien orientiert.
Eine Alkohol- bzw. Drogenabstinenz können Sie durch ein forensisch gesichertes Drogen- bzw. Alkoholabstinenzprogramm mit mehreren Urinkontrollen nachweisen oder durch Untersuchungen von Haarproben.Ich berate Sie gern und bespreche mit Ihnen, wie Sie diese Nachweise erwerben können.